Fällungen
Selten muss ein Baum zur Fällung verurteilt sein, weil er auseinander
zu brechen oder beim nächst kleineren Sturm umzufallen droht und der Baum
daher eine grosse Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt. Leider passiert
oft genug immer noch aus Unkenntnis und Angst das Gegenteil: Was als scheinbare
Billigstvariante verkauft und gerechtfertigt wird, ist mittel- und langfristig
gerechnet dann doch die teuerste Lösung. In Städten wie Bern und
Basel müssen Fällungen bewilligt sein. Oftmals sind damit auch Auflagen
von Ersatzpflanzungen verbunden. Ziel dieser Gesetzgebung ist die Erhaltung
der Grösse und Schutz des Baumbestandes, was letztlich nur im Interesse
jedes Baumbesitzers liegt (Privat, Gemeinde und Kanton).
Zudem bedient sich die Baumpflege heutzutage eines ausgeklügelten Sicherungssystems
mit eigens dafür konzipierten Gurten. Mit diesen Systemen können
wichtige Äste und sogar in Gruppen stehende Bäume vollkommen schonend
und zuverlässig in sich gesichert werden. Schlimmere Folgeschäden
können damit vermieden werden.
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